Gläubigerinformationssystem

Mit dem Gläubigerinformationssystem (GIS) erhalten Sie jederzeit einen Überblick über den aktuellen Stand eines Insolvenzverfahrens. Darüber hinaus können Sie Forderungen online anmelden sowie Forderungs- und Prüfungsergebnisse einsehen.

In der Verfahrensübersicht werden alle über das GIS verwalteten Insolvenzverfahren angezeigt. Als Gläubiger haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Informationen zu dem für Sie relevanten Verfahren abzurufen.

Die Verfahrensübersicht ist in einen öffentlichen und einen geschützten Bereich unterteilt. Der öffentliche Bereich kann ohne PIN eingesehen werden. Für den Zugriff auf den geschützten Bereich ist die Eingabe einer gültigen PIN erforderlich.

Um ein bestimmtes Insolvenzverfahren aufzurufen, geben Sie das gerichtliche Aktenzeichen oder die Verfahrensbezeichnung in die entsprechenden Suchfelder ein.

FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Forderungen melden Sie schriftlich beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an — unter Angabe von Grund und Betrag, mit Belegen. Die Frist ergibt sich aus dem Eröffnungsbeschluss; eine nachträgliche Anmeldung ist gegen Gebühr möglich.

Über unser digitales Gläubigerinformationssystem haben Sie jederzeit sicheren Online-Zugang zu allen relevanten Informationen Ihres Verfahrens — vom Verfahrensstand über Berichte bis zur Quotenaussicht.

Die Quote hängt von Masse und Forderungsvolumen des einzelnen Verfahrens ab und lässt sich seriös erst im Verfahrensverlauf abschätzen. Wir sorgen für maximale Transparenz und die bestmögliche Befriedigung Ihrer Forderungen.

Mit der Insolvenzanfechtung können Zahlungen, die der Schuldner vor dem Insolvenzantrag geleistet hat, zurückgefordert werden. Ob ein Anfechtungsanspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab — wir prüfen Ansprüche und Verteidigungsmöglichkeiten.

Ja. Als Gläubiger erhalten Sie die gesetzlich vorgesehenen Informationen über das Gericht; ergänzend stellt unser Gläubigerinformationssystem Berichte und Verfahrensstand jederzeit online bereit.

Ansprechpartner für Gläubiger

Kanzlei