Insolvenzanfechtung und Forderungsausfälle vermeiden
Zu den Pflichtaufgaben des Insolvenzverwalters und Sachwalters zählt die Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Bei der Insolvenzanfechtung geht es darum, im Interesse der Gläubigergleichbehandlung (gleichmäßige Gläubigerbefriedigung als Zweck des Insolvenzverfahrens) bestimmte Vermögensübertragungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens rückgängig zu machen, die vom Gesetzgeber als nicht schutzwürdig angesehen werden.
Stark vereinfacht kann man sagen, dass das Risiko einer späteren Insolvenzanfechtung insbesondere dann droht, wenn man Grund dazu hat, an der Zahlungsfähigkeit seines Schuldners oder Geschäftspartners zu zweifeln und ab diesem Zeitpunkt noch Leistungen erhält. In diesem Fall besteht das Risiko, dass man die bezogene Leistung (z.B. Kaufpreiszahlung) an die Insolvenzmasse zurückgewähren muss, obwohl man die eigene Gegenleistung ordnungsgemäß erbracht hat. Vom Schuldner bestellte Kreditsicherheiten können freizugeben sein. Ein bestehendes Insolvenzanfechtungsrisiko muss zudem in der Bilanz in Form einer Rückstellung passiviert werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Risiko einer Insolvenzanfechtung zu vermeiden. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Versicherung gegen Insolvenzanfechtungsrisiken abzuschließen. Solche Versicherungen werden unter anderem von Warenkreditversicherern angeboten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit kritischen Geschäftspartnern nur noch sogenannte Bargeschäfte durchzuführen, also Leistung und Gegenleistung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang auszutauschen. Schließlich lässt sich das Insolvenzanfechtungsrisiko naturgemäß dadurch vermeiden, dass man die Geschäftsbeziehung zu kritischen Geschäftspartnern beendet.
Aufgrund der Komplexität der Materie können wir an dieser Stelle nur erste allgemeine Hinweise geben und keine Rechtsberatung erteilen. Bei Fragen zur richtigen Verhaltensweise in konkreten Einzelfällen sollten Sie daher rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.