Übertragende Sanierung
Bei der übertragenden Sanierung handelt es sich um einen Unternehmensverkauf in Form eines sogenannten Asset Deals (Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände, die zusammen das Unternehmen bilden). Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen dabei im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB auf den Käufer über, sofern nicht mit den Arbeitnehmern abweichende Vereinbarungen, ggf. unter Einschaltung einer Transfergesellschaft, geschlossen werden.
Der Unternehmensverkauf im Wege der sanierenden Übertragung führt insoweit zu einer Sanierung, als das Unternehmen in der Insolvenz grundsätzlich befreit von den Verbindlichkeiten verkauft wird. Da die bestehende Verschuldung aber in der Regel nur Symptom und nicht Ursache der Krise ist, ersetzt die sanierende Übertragung nicht die Beseitigung der Krisenursachen mit Hilfe leistungswirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen.
Das Team der Kanzlei Prof. Schmidt ist erfahren darin, Unternehmensverkäufe umfassend zu begleiten, von der Identifizierung potentiell geeigneter Käufer über die Durchführung eines strukturierten Bieterverfahrens bis hin zur Gestaltung und Verhandlung der zur Umsetzung erforderlichen Verträge. Bei Bedarf ziehen wir qualifizierte und erfahrene Partner.