Restrukturierungsplan

    Der Restrukturierungsplan ist das Gegenstück zum Insolvenzplan im vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen). Er ist in seiner Ausgestaltung in weiten Teilen an den als Vorbild fungierenden Insolvenzplan angelehnt. Er ermöglicht allerdings nicht die gleichen weitreichenden Einschnitte in bestehende Vertragsverhältnisses. Insbesondere können weder Arbeitsverhältnisse (sofern erforderlich) unter erleichterten Voraussetzungen umgestaltet noch sonstige Verträge vorzeitig beendet werden. Zudem muss eine höhere Gläubigerzustimmung zum Restrukturierungsplan erzielt werden.

    Ihre Erfahrung und Expertise bei der Gestaltung und Umsetzung von Insolvenzplänen setzt die Kanzlei Prof. Schmidt seit dem Inkrafttreten des StaRUG auch für die Gestaltung von Restrukturierungsplänen ein.